Hartz IV von Bundespresse.com (com.hartz.iv.infos.in.deiner.hand) on Google Play

WhoIs for 'hartz.com'

com.hartz.iv.infos.in.deiner.hand
Hartz IV Infos und Jobcenter Telefonlisten in Deiner Hand!Telefonlisten JobcenterJobcenter sind Behörden der sozialen Grundsicherung. Ihre Sachbearbeiter – die sich ja sogar Kundenberater nennen – dürfen sich nicht hinter einer unpersönlichen Callcenter-Rufnummer verstecken! Die Telefonlisten sind im Geiste des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) §5 von den Jobcentern herauszugeben. Und zwar an jeden, der danach fragt. Der Versuch, Herrn Thomé zu verbieten, die Listen online zu stellen, macht überhaupt keinen Sinn. Es kann nicht sein, dass jeder einzelne Bürger die Telefonliste »seines« Jobcenters mühsam erfragen oder teilweise sogar einklagen muss. Die Piraten fordern, dass Behörden die Informationen nach IFG grundsätzlich maschinenlesbar, in offenen Formaten und für jede Art der Nutzung frei über das Internet bereitstellen müssen. Im Interesse der Bürger, aber durchaus auch in ihrem eigenen Interesse – denn so lassen sich ja auch viele unnötige Nachfragen vermeiden.Leider haben nur einige Jobcenter das verstanden und die Listen selbst ins Internet gestellt. Danke dafür! Anderen Jobcentern helfen wir gerne und übernehmen dasHartz IV - Arbeitslosengeld II / SozialgeldArbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt. Regelbedarf Sozialgeld Unterkunft und Heizung Einmalige Leistungen Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft? Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft? Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?RegelbedarfDer Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Er beträgt seit dem 1. Januar 2013 bundeseinheitlich 382 €. Der Regelbedarf für volljährige Partner beträgt jeweils 345 €. Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 224 € und von 6. bis einschließlich 13 Jahren sind es dann 255 €. Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren erhalten 289 €. Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 306 €.